Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

  1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen FutureGen AI, eine Marke der Voltage Circus GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Gernot Müller, Mozartstrasse 9, 50674 Köln, Deutschland, Telefon: +49 (0) 3222 – 1095424, E-Mail: info@furue-gen.ai , Internet: https://www.future-gen.ai/ (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftragnehmer“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftraggeber“, gemeinsam auch „Parteien“).
    2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
    3. Die AGB des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Verwendet der Auftraggeber entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer dem ausdrücklich zugestimmt hat.
    4. Für Auftraggeber, die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB gegenüber dem Auftraggeber in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Online-Marketings (nachfolgend „Leistungen“).
    2. Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber ferner Dienstleistungen im Bereich der Schaltung von Online-Werbeanzeigen an. Im Rahmen der Leistungserbringung ermittelt der Auftragnehmer geeigneten Keywords und/oder Targetings plus Werbeassets (z.B. Werbevideos oder Werbegrafiken), die für das Erscheinen der Online-Werbeanzeigen maßgeblich sind und fasst diese in Keyword Listen oder E-Mail-Briefings für die verschiedenen Online-Werbeanzeigekampagnen des Auftraggebers zusammen. Die Keywords und Keyword Listen sowie Targetings und/oder Werbeassets werden von dem Auftraggeber fortlaufend im Hinblick auf Ihre Effizienz überprüft und optimiert.
    3. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Online-Veranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltungen“) des Auftragnehmers, die der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer hinsichtlich der im Angebot des Auftragnehmers dargestellten Veranstaltungen abschließt.
    4. Für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte des Auftragnehmers gelten diese AGB entsprechend, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt bzw. zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist. Digitale Inhalte im Sinne dieser AGB sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden. Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber die digitalen Inhalte (wie z.B. Software, Video- sowie Audioinhalte, Online-Videokurse, Lehrinhalte, E-Books) in elektronischer Form bzw. als fortlaufende Datenübertragung (nachfolgend „Streaming“) und räumt dem Auftraggeber Nutzungsrechte nach näherer Maßgabe der Ziffer 13. dieser AGB ein.
    5. Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, liegt die Verantwortung für die Projektsteuerung und den Projekterfolg beim Auftraggeber.
  3. Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers
    1. Die konkrete Leistungsverpflichtung, Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bestimmen sich ausschließlich aus dem Inhalt des Angebots unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. 
    2. Die vom Auftragnehmer angebotenen Online-Veranstaltungen finden ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel statt. Hierzu benötigt der Auftraggeber insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Die Systemvoraussetzungen zur Teilnahme an einer Online-Veranstaltung findet der Auftraggeber in der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Online-Tool des Auftragnehmers. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Auftragnehmers aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Auftraggeber ist ausgeschlossen.
    3. Die vom Auftragnehmer angebotenen digitalen Inhalte gem. Ziffer 2.4. werden ausschließlich in elektronischer Form unter Einsatz entsprechender technischer Mittel bereitgestellt. Hierzu benötigt der Auftraggeber insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Die Systemvoraussetzungen zum Abruf der digitalen Inhalte findet der Auftraggeber in der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot des Auftragnehmers. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Eine Haftung des Auftragnehmers aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Auftraggeber ist ausgeschlossen.
    4. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Auftraggebers aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Auftraggeber abzugeben. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers.
    5. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand bewährter Technik. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Auftragnehmer aber nicht im Falle der Erbringung von Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr dafür, dass sich beim Auftraggeber ein bestimmter Erfolg einstellt oder, dass der Auftraggeber ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Auftraggebers abhängig, auf den der Auftragnehmer keinen Einfluss hat. Eine Rechts- oder Steuerberatung ist nicht Gegenstand dieses Vertrags.
    6. Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes dieses Vertrages erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
    7. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform informieren, wenn er Hindernisse oder Beeinträchtigungen erkennt oder erkennen musste, die Auswirkung auf seine Leistungserbringung haben können.
  4. Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers
    1. Für die unter Ziffer 2.2. dieser AGB genannten Dienstleistungen im Bereich der Schaltung von Online-Werbeanzeigen schuldet der Auftragnehmer das pflichtgemäße Bemühen um eine optimierte Platzierung der Werbeanzeigen bei den Internetdiensten (z.B. Google Ads, Facebook Ads, Instagram Ads) unter fachkundiger Berücksichtigung der bekannten Geschäftsinformationen des Auftraggebers sowie der bekannten Parameter der Internetdienste, die für die Einblendung der Werbeanzeigen und deren Platzierung relevant sind. Ein bestimmter Erfolg für die Einblendung der Werbeanzeigen und deren Platzierung ist jedoch nicht geschuldet, da dieser letztendlich von den nicht offenkundigen Algorithmen des jeweiligen Internetdienstes abhängt.
    2. Der Auftragnehmer erstellt die Texte und Überschriften der Anzeigen und richtet die Anzeigenkampagnen bei den Internetdiensten ein. Der Auftragnehmer beauftragt die Anzeigenkampagnen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers bei den Internetdiensten.
    3. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber regelmäßig über den Erfolg der Anzeigenkampagnen Bericht erstatten.
    4. Der Auftragnehmer ist zur rechtlichen Überprüfung der von ihr gestalteten Werbeanzeigen und der Keywords nicht verpflichtet; diese obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird jedoch allgemein bekannte und offensichtliche Rechtsverstöße vermeiden, wie z.B. die Nutzung bekannter Marken als Keywords. 
    5. Sollte eine Werbeanzeige aufgrund eines rechtsverletzenden Keywords abrufbar sein, was z.B. bei dem Internetdienst Google Ads auch dann möglich ist, wenn dieses Keyword nicht gebucht worden ist (so bei Keyword-Optionen „weitgehend passend“ oder „Wortgruppe“), wird der Auftragnehmer das betreffende Keyword unverzüglich nach Kenntnisnahme (während der üblichen Geschäftszeiten) von der Online-Werbeanzeigenkampagne ausschließen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer unverzüglich in Textform von einer möglichen Rechtsverletzung in Kenntnis zu setzen, sobald sie ihrerseits Kenntnis erhalten hat, z.B. durch einen Hinweis des Rechtsinhabers.
  5. Personal und Subunternehmer des Auftragnehmers
    1. Der Auftragnehmer ist bei der Wahl der für die Erbringung des Leistungsgegenstandes eingesetzten Personen frei. Der Auftragnehmer ist für die sorgfältige Auswahl, hinreichende Qualifikation und regelmäßige Überwachung der eingesetzten Personen verantwortlich. Sofern die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen dem Auftraggeber namentlich benannt werden, entspricht dies dem jeweils aktuellen Planungsstand. Ein Anspruch auf Einsatz einer bestimmten Person besteht nicht. Der Auftragnehmer wird sich jedoch vorbehaltlich eines rechtzeitig vorangekündigten Austauschs um einen kontinuierlichen Einsatz der genannten Personen bemühen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer im Falle fehlender Qualifikation der eingesetzten Personen oder sonstiger unzumutbarer Gründe unverzüglich hierüber in Schriftform informieren. Gegenüber den eingesetzten Personen ist der Auftragnehmer insbesondere auch in den Räumlichkeiten des Auftraggebers allein weisungsbefugt. Beide Parteien werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern.
    2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG oder Dritte als Subunternehmer einzuschalten.
  6. Vertragsschluss und Vertragssprache
    1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Vor der Weitergabe der Angebote und/oder sonstiger Unterlagen an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
    2. Die Beauftragung der vom Auftraggeber zuvor ausgewählten Leistungen gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsangebot des Auftraggebers innerhalb von sieben (7) Tagen anzunehmen.
    3. Die Annahme erfolgt entweder,
  • indem der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Annahmeerklärung (z.B. durch Auftragsbestätigung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief  E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Annahmeerklärung beim Auftraggeber maßgeblich ist, oder
  • indem der Auftragnehmer den Auftraggeber nach Abgabe dessen Beauftragung zur Zahlung auffordert, oder
  • indem der Auftragnehmer mit der Ausführung der beauftragen Leistungen auf Anforderung des Auftraggebers beginnt und dieses dem Kunden anzeigt.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Auftraggeber zu laufen und endet mit dem Ablauf der in Ziffer  zuvor genannten Frist, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Auftraggeber nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

  1. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher und englischer Sprache.
  2. Ist der Auftraggeber Unternehmer gilt ergänzend: Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber.
  1. Vertragsschluss bei digitalen Inhalten und Vertragssprache
    1. Der Auftraggeber kann per Telefon, per E-Mail oder über das auf der Website des Auftragnehmers vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Auftragnehmer richten. 
    2. Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer auf dessen Anfrage hin ein unverbindliches Angebot mit einem Link über die zuvor vom Auftraggeber ausgewählten Leistungen in Textform (z.B. per E-Mail). Durch Klicken des Links gelangt der Auftraggeber zur Bestellübersicht.
    3. Durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Button gibt der Auftraggeber ein rechtsverbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die auf der Bestellübersicht angezeigten Leistungen ab. Der Auftraggeber kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Buchung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen.
    4. Ein Vertrag zwischen den Vertragsparteien kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer das Vertragsangebot des Auftraggebers innerhalb von fünf (5) Tagen  annimmt,
  • indem er dem Auftraggeber eine Annahmeerklärung (z.B. durch Auftragsbestätigung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Annahmeerklärung beim Auftraggeber ist, oder
  • indem die digitalen Inhalte dem Auftraggeber bereitgestellt werden, oder
  • indem die Zahlungstransaktion durch den vom Auftraggeber in seiner rechtsverbindlichen Bestellung ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtet sich in diesem Fall nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart gem. Ziffer 10.6.. 

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Auftraggeber. Die Frist endet mit dem Ablauf der in Ziffer 7.4. zuvor genannten Frist. Sofern der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Auftraggeber ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden.

  1. Der Auftragnehmer speichert den Vertragstext einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Auftraggeber nach Absendung von dessen Beauftragung in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.
  2. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Beauftragungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Auftragnehmer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Auftraggeber bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Auftragnehmer oder von diesem mit der Beauftragungsabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
  3. Im Übrigen gelten die Ziffern 6.4. und 6.5. dieser AGB entsprechend.
  1. Widerrufsrecht

Als Verbraucher steht dem Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Auftragnehmers.

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    1. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungsleistungen unterstützen. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Auftraggeber die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erforderlich und allgemein üblich sind, und dem Auftragnehmer insbesondere:
  • alle erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen
  • Zugang zu seinen IT-Systemen und Nutzerkonten einräumen

sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis des Auftragnehmers zugeordnet wurden.

  1. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen. Ferner sichert der Auftraggeber zu, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Patent-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Schutzrechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf den Auftragnehmer übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen können. Der Auftraggeber übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Auftraggeber nicht zu vertreten ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
  2. Soweit Mitwirkungsleistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert der Auftragnehmer diese Leistungen beim Auftraggeber mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Schriftform an. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform auf aus seiner Sicht unzureichende Mitwirkungsleistungen hinweisen.
  3. Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für den Auftragnehmer unentgeltlich zu erbringen.
  4. Die vom Auftraggeber zu erbringenden Mitwirkungsleistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Auftraggeber die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung des Auftragnehmers hat, ist der Auftragnehmer von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die entsprechenden Leistungsfristen des Auftragnehmers verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum. Dem Auftragnehmer entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte des Auftragnehmers auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.
  5. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eine Beauftragung von Verarbeitungsaufträge des Auftraggebers abzulehnen, wenn dieser dem Auftragnehmer Inhalte überlässt, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ein Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber verfassungsfeindliche, rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, beleidigende, Jugend gefährdende und/oder Gewalt verherrlichende Inhalte überlässt.
  6. Kommt der Auftraggeber seinen zuvor genannten Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
  7. Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner („Projektleiter“) sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle das Projekt betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Auftraggeber stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung des Projekts jeweils notwendig sind.
  1. Vergütung und Zahlungsbedingungen
    1. Die Leistungen des Auftragnehmers werden nach Aufwand vergütet. Sofern sich aus dem Angebot des Auftragnehmers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei der angegebenen Vergütung um Gesamtpreise.
      1. Ist der Auftraggeber Verbraucher, versteht sich die angegebene Vergütung in EURO und ist ein Bruttopreis inklusive der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
      2. Ist der Auftraggeber Unternehmer, versteht sich die angegebene Vergütung in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
    2. Die Vergütung ist sieben (7) Tage nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers maßgebend.
    3. Mit der Vergütung sind alle Vergütungsansprüche des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Erbringung der Arbeitsleistung und der Einräumung der Rechte gem. Ziffer 11. dieses Vertrags, abgegolten.
    4. Der Auftragnehmer hat darüber hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen und nachgewiesenen Auslagen einschließlich der Reisekosten. Für die Höhe der Erstattung der Reisekosten gelten die allgemeinen Reisekostenrichtlinien des Auftraggebers, soweit diese dem Auftragnehmer vorab bekannt gegeben wurden. 
    5. Sofern zwischen den Parteien vereinbart wird, werden die erbrachten Leistungen und getätigten Aufwendungen monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. 
    6. Die Vergütung und Aufwendungsersatz sind jeweils 7 Tage netto ohne Skontoabzug nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung, der die in Ziffer  genannten Aufstellung beigefügt ist, zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers maßgebend.
    7. Der Auftraggeber kann die Vergütung neben der Zahlungsart Rechnung nach seiner Wahl mit den nachstehenden Zahlungsarten bezahlen:
      1. Bei Auswahl der Zahlungsart „Kreditkarte“ übermittelt der Auftraggeber nach Bestätigung der Zahlungsanweisung dem Auftragnehmer seine Kreditkartendaten. Der Auftragnehmer fordert unmittelbar nach Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber das Kreditkartenunternehmen des Auftragnehmers zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf und die Kreditkarte des Auftraggebers wird belastet.
      2. Bei Auswahl der Zahlungsart „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachfolgend „PayPal“), unter Geltung der unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full einsehbaren PayPal-Nutzungsbedingungen. Falls der Auftraggeber nicht über ein PayPal-Konto verfügt, gelten die unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full einsehbaren PayPal-Nutzungsbedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto.
      3. Bei Auswahl der Zahlungsart „SOFORT by Klarna“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München (nachfolgend „Sofort“). Der Auftraggeber muss über ein freigeschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen und sich mit seinen Zahlungsdaten legitimieren, um den Rechnungsbetrag durch Bestätigung der Zahlungsanweisung über Sofort bezahlen zu können. Die Zahlungstransaktion wird durch Sofort automatisch durchgeführt und das angegebene Konto des Auftraggebers belastet. Weitere Informationen erhält der Auftraggeber im Bestellvorgang sowie unter www.klarna.com/sofort/ oder www.sofort.de
      4. Bei der Auswahl der Zahlungsart „Vorauskasse per Banküberweisung“ ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern zwischen den Parteien kein späterer Fälligkeitstermin vereinbart wird. 
      5. Bei Auswahl der Zahlungsart Ratenzahlung über CopeCart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister CopeCart GmbH, Ufnaustraße 10, 10553 Berlin, Deutschland (nachfolgend CopeCart). Der Auftragnehmer tritt seine Forderung an CopeCart ab. Die vom Auftragnehmer angebotenen CopeCart-Zahlungsarten werden dem  Auftraggeber auf der Website (Bestellübersicht) des Auftragnehmers mitgeteilt. Der Auftraggeber kann nur an CopeCart mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Der Auftragnehmer bleibt für allgemeine Kundenanfragen (z.B. Reklamationen, Widerruf oder Gutschriften) zuständig. Weitere Informationen erhält der Auftraggeber in den unter https://www.copecart.com/de/agb-customers einsehbaren Allgemeinen Zahlungsbedingungen von CopeCart.
    8. Für Auftraggeber die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zahlungsverzug. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mahnkosten in pauschaler Höhe von 1,00 EUR geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis keiner bzw. geringerer Kosten vorbehalten.
    9. Für Auftraggeber, die Unternehmer sind, gilt: Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mahnkosten in pauschaler Höhe von 5,00 EUR geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis keiner bzw. geringerer Kosten vorbehalten.
    10. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Auftragnehmers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
    11. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Auftragnehmer erforderlich.
    12. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Auftragnehmers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so ist der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
  2. Rechteeinräumung 
    1. „Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche durch die Tätigkeit des Auftragnehmers im Rahmen dieses Vertrags geschaffenen Dokumentationen, insbesondere Dokumente und/oder Reports zur Performance.
    2. Mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung erhält der Auftraggeber an den vom Auftragnehmer entwickelten Arbeitsergebnissen ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Arbeitsergebnisse für eigene interne Zwecke zu nutzen. Dies umfasst auch die Nutzung durch Dritte für den Auftraggeber, zum Beispiel andere Dienstleister. Die vorstehende Rechteeinräumung gilt entsprechend für unbekannten Nutzungsarten.
    3. Das Nutzungsrecht nach Ziffer 11.3. umfasst auch das Recht, Arbeitsergebnisse für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen zu nutzen.
  3. Einräumung von Nutzungsrechten für Schulungs- und Lehrmaterialien
    1. Dem Auftragnehmer verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Auftraggeber zur Durchführung der Veranstaltung überlassenen erforderlichen Schulungs- und Lehrmaterialien (nachfolgend „Lehrinhalte“).
    2. Gegebenenfalls überlassene Lehrinhalte dürfen von dem Auftraggeber ausschließlich für eigene interne Zwecke genutzt werden.
    3. Gegebenenfalls überlassene Lehrinhalte dürfen von dem Auftraggeber ausschließlich zu privaten Zwecken ausschließlich für eigene interne Zwecke genutzt werden.
    4. Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Lehrinhalte bzw. die teilweise oder gesamte Aufzeichnung der Veranstaltung in Audio oder Video bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
    5. Im Falle einer Buchung von Online-Veranstaltungen werden dem Auftraggeber die erforderlichen Lehrinhalte ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Überlassung der Lehrinhalte in körperlicher Form, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
  4. Haftung für Mängel, Überlassung und Einräumung von Nutzungsrechten bei digitaler Inhalte
    1. Für die digitalen Inhalte gilt die gesetzliche Mängelhaftung.
    2. Digitale Inhalte werden dem Auftraggeber ausschließlich in elektronischer Form im Kundenkonto (sofern der Auftraggeber ein Kundenkonto eingerichtet hat) bereitgestellt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
    3. Die digitalen Inhalte werden dem Auftraggeber für einen Zeitraum von 24 Monaten nach dem Erwerb bereitgestellt. Die Zugriffsmöglichkeit auf die bereitgestellten digitalen Inhalte endet automatisch nach 24 Monaten. Der Auftraggeber wird ausdrücklich und mit einer angemessenen Frist über den Ablauf der Zugriffsmöglichkeit informiert.
    4. Der Auftragnehmer kann die digitalen Inhalte jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder technischen Entwicklungen anpassen. Der Auftragnehmer wird dabei die berechtigten Interessen des Auftraggebers angemessen berücksichtigen und den Auftraggeber rechtzeitig über notwendige Aktualisierungen informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Auftraggebers steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
    5. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird oder sich aus der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers keine anderslautenden Regelungen ergeben, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die überlassenen digitalen Inhalte im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu nutzen. Die Weitergabe der digitalen Inhalte oder Vervielfältigungen dessen sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Soweit sich der Vertrag auf die einmalige Bereitstellung eines digitalen Inhalts bezieht, wird die Rechtseinräumung erst wirksam, wenn der Auftraggeber die vertraglich geschuldete Entgelt vollständig gezahlt hat. Sofern zwischen den Parteien vereinbart, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Benutzung der digitalen Inhalte auch schon vor vollständiger Zahlung des Entgelts vorläufig einräumen. Ein Übergang der Rechte findet durch eine vorläufige Einräumung der Rechte durch den Auftragnehmer nicht statt. 
  5. Haftung für Schäden
    1. Hinsichtlich der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:
  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
  1. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Auftragnehmers bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 14.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
  2. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. 
  1. Geheimhaltung und Datenschutz
    1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) vertraulich zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder sonst anderweitig zu verwenden, es sei denn, die Parteien sind gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für Angestellte, (freie) Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen von den Parteien weitergegeben und offengelegt werden.
    2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how), welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis des Auftragnehmers oder der vom Auftragnehmer zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt .
    3. Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
    4. Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
  2. Abwerbung von Personal und Subunternehmern

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das qualifizierte Personal und/oder Subunternehmer des Auftragnehmers während der Laufzeit des Vertrags nicht abzuwerben, sowie für den Fall, dass das Vertragsverhältnis zwischen einer zum qualifizierten Personal gehörenden Person und dem Auftragnehmer gleich aus welchem Rechtsgrund enden sollte, die betroffene Person bis zum Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Beendigung jenes Vertragsverhältnisses nicht zu beschäftigen, sofern nicht der Auftragnehmer die Beendigung herbeigeführt oder im Einzelfall vorher schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) zugestimmt hat.

  1. Höhere Gewalt

Der Auftragnehmer haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Unter Fälle von höherer Gewalt fallen alle unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung je nach Umfang und Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu unterbrechen und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden können. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Leistungserbringung gerät der Auftragnehmer nicht in Verzug. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

  1. Alternative Streitbeilegung
    1. Für Auftraggeber, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
    2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle/Universalschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und nicht bereit.
  2. Schlussbestimmungen
    1. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt ergänzend: Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Auftraggeber, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Auftraggebers, ist ausgeschlossen.
    2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
    3. Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 12. September 2022

 
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